Hauptbereich
Herr Mike Burkhardt
Organisationseinheiten
Zuständigkeit
Geoinformationssystem
Leitungspläne
Kanal Wasser / Abwasser
Straßenbeleuchtung
wir begrüßen Sie recht herzlich in Pfalzgrafenweiler und dürfen Ihnen einige Informationen geben, die Ihnen den Einzug in unserer Gemeinde vereinfachen sollen:
Zuerst sollten Sie sich unter Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde (Bürger- und Gäste-Information im Erdgeschoss des Rathauses) polizeilich anmelden.
Sofern Sie nicht Eigentümer der bezogenen Wohnung oder des bezogenen Hauses sind, ist bei der Anmeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ihres Vermieters bzw. Wohnungsgebers vorzulegen. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis (z.B. Mietvertrag) zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.
Die vorstehenden Ausführungen sind dem Bundesmeldegesetz entnommen und nicht vollständig. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Bürger- und Gäste-Information gerne zur Verfügung. Weitergehende Informationen erhalten Sie auch im Internet unter: www.gesetze-im-internet.de/bmg/
Das amtliche Formular für die Bestätigung des Wohnungsgebers erhalten Sie ebenfalls in unserer Bürger- und Gäste-Information oder als Download: Formular Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde
Unsere bürgernahe Verwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit - falls Sie Ihren Wohnsitz in im Ortsteil Bösingen begründen -, die polizeiliche Anmeldung auch dort vor Ort bei der Verwaltungsstelle vorzunehmen.
Falls Sie den selbständigen Betrieb eines Gewerbes in unserem Ort beginnen, ist gleichzeitig eine Gewerbeanzeige erforderlich.
Auf unseren Internetseiten können Sie weitere Informationen über Pfalzgrafenweiler und seine Ortsteile abrufen. Auch gibt es in unserer Gemeinde ein amtliches Mitteilungsblatt das neben amtlichen Miteilungen auch über das Vereinsgeschehen berichtet und kirchliche Nachrichten enthält.
Alle wichtigen Informationen rund um Pfalzgrafenweiler haben wir für Sie in einer Broschüre zusammengestellt. Diese können Sie sich als pdf-Datei herunterladen.
Wir hoffen, dass Sie sich in Ihrem neuen Wohnort Pfalzgrafenweiler wohlfühlen. Nutzen Sie das vielseitige sportliche und kulturelle Angebot.
wir begrüßen Sie recht herzlich in Pfalzgrafenweiler und dürfen Ihnen einige Informationen geben, die Ihnen den Einzug in unserer Gemeinde vereinfachen sollen:
Zuerst sollten Sie sich unter Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde (Bürger- und Gäste-Information im Erdgeschoss des Rathauses) polizeilich anmelden.
Sofern Sie nicht Eigentümer der bezogenen Wohnung oder des bezogenen Hauses sind, ist bei der Anmeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ihres Vermieters bzw. Wohnungsgebers vorzulegen. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis (z.B. Mietvertrag) zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.
Die vorstehenden Ausführungen sind dem Bundesmeldegesetz entnommen und nicht vollständig. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Bürger- und Gäste-Information gerne zur Verfügung. Weitergehende Informationen erhalten Sie auch im Internet unter: www.gesetze-im-internet.de/bmg/
Das amtliche Formular für die Bestätigung des Wohnungsgebers erhalten Sie ebenfalls in unserer Bürger- und Gäste-Information oder als Download: Formular Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde
Unsere bürgernahe Verwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit - falls Sie Ihren Wohnsitz in im Ortsteil Bösingen begründen -, die polizeiliche Anmeldung auch dort vor Ort bei der Verwaltungsstelle vorzunehmen.
Falls Sie den selbständigen Betrieb eines Gewerbes in unserem Ort beginnen, ist gleichzeitig eine Gewerbeanzeige erforderlich.
Auf unseren Internetseiten können Sie weitere Informationen über Pfalzgrafenweiler und seine Ortsteile abrufen. Auch gibt es in unserer Gemeinde ein amtliches Mitteilungsblatt das neben amtlichen Miteilungen auch über das Vereinsgeschehen berichtet und kirchliche Nachrichten enthält.
Alle wichtigen Informationen rund um Pfalzgrafenweiler haben wir für Sie in einer Broschüre zusammengestellt. Diese können Sie sich als pdf-Datei herunterladen.
Wir hoffen, dass Sie sich in Ihrem neuen Wohnort Pfalzgrafenweiler wohlfühlen. Nutzen Sie das vielseitige sportliche und kulturelle Angebot.
Geoinformationssystem
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