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Übersicht
Hier finden Sie eine kleine Übersicht zu Steuern, Abgaben und Gebühren.
Die Satzungen hierfür finden Sie unter Ortsrecht / Satzungen / Verordnungen.
SEPA-Mandate
Sie können im Folgenden SEPA-Mandate digital vorausfüllen.
Bitte drucken Sie diese anschließen aus und schicken diese unterschrieben per Post zu uns.
Grund- und Gewerbesteuer
- Grundsteuer A: 400 von Hundert
- Grundsteuer B: 345 von Hundert
- Gewerbesteuer: 355 von Hundert
Hundesteuer
- Ersthund: 108,00 Euro
- zweiter und jeder weitere Hund: 216,00 Euro
- Kampfhund: 600 Euro
Kindergartenbeiträge
- Gebühren werden für 11 Monate erhoben, der Monat August ist beitragsfrei
- weitere Informationen finden Sie hier
Abwasser
- Abwasserbeitrag für den öffentlichen Abwasserkanal je m² Nutzfläche: 4,10 Euro
- Klärbeitrag je m² Nutzfläche: 4,37 Euro
- Abwassergebühr Schmutzwasser/ sonstige Einleitungen je m³: 2,84 Euro
- Niederschlagswasser je m² versiegelte Fläche: 0,35 Euro
Abfall
Restabfallgebühren
- 35-Liter-Behälter: 148,20 Euro
- 60-Liter-Behälter: 197,16 Euro
- 80-Liter-Behälter: 236,64 Euro
- 120-Liter-Behälter: 316,80 Euro
Restabfallgebühren Volleigenkompostierer:
- 35-Liter-Behälter: 141,60 Euro
- 60-Liter-Behälter: 185,76 Euro
- 80-Liter-Behälter: 221,52 Euro
- 120-Liter-Behälter: 294,00 Euro
Zusätzliche Säcke, die Sie auf dem Rathaus erhalten
- Restmüllsack: 6,80 Euro
- Gartenabfallsack: 1,00 Euro
Die Gebühren werden vom Landkreis Freudentadt erhoben. Weitere Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie auf der Homepage des Landkreises.
Benutzung der Erddeponie "Egenhauser Weg"
- je cbm Erdaushub, Bauschutt oder Straßenaufbruch: 9,95 Euro
Schwimmbadgebühren
- Die Eintrittsgelder des Schwimmbads finden Sie hier.
Bestattungsgebühren
Bestattung
- Erwachsene: 650,00 €
- Kinder: 350,00 €
- Urne: 320,00 €
Überlassen von Reihengräbern
- Pfalzgrafenweiler: 1.649,00 €
- für Personen unter 3 Jahren: 968,00 €
- Ortsteile: 1.459,00 €
- für Personen unter 3 Jahren: 828,00 €
Überlassen von Rasengräbern
- Pfalzgrafenweiler: 1.740,00 €
- für Personen unter 3 Jahren: 1.070,00 €
- Ortsteile: 1.460,00 €
- für Personen unter 3 Jahren: 1.070,00 €
Überlassen Urnenreihengrab
- Pfalzgrafenweiler: 824,00 €
- Ortsteile: 704,00 €
- Urnenwand: 830,00 €
- Urnenbaumgrab: 950,00 €
Überlassung Wahlgrab (Doppelgrab)
- Pfalzgrafenweiler: 4.044,00 €
- Urnengrab: 1.664,00 €
- Urnenwand: 1.550,00 €
- Urnenbaumgrab: 1.600,00 €
- Rasengrab: 5.081,00 €
Dauergrabpflege an Gärtner vergeben:
Kurtaxe
- Je Person und Tag: 1,70 Euro
- Kinder bis 18 Jahre: keine Kurtaxe
Wasserabgabe
- Wasserversorgungsbeitrag pro m² Nutzungsfläche = 4,91 Euro
- Zählergebühr (gestaffelt nach Zählergröße):
- Maximaldurchfluss 3 - 5 m³/h; Nenndurchfluss 1,5 - 2,5 m³/h = 0,77 Euro
- Maximaldurchfluss 7 - 10 m³/h; Nenndurchfluss 3,5 - 5 (6) m³/h = 0,93 Euro
- Maximaldurchfluss 20 m³/h; Nenndurchfluss 10 m³/h = 1,14 Euro
- Maximaldurchfluss 20 m³/h; Nenndurchfluss 10 m³/h = 1,14 Euro
- Verbrauchsgebühr pro m³ = 2,95 Euro
Erschließungsbeitrag
- Abrechnung der tatsächlichen Kosten nach dem Nutzungsfaktor 95 v. H.