Hauptbereich
Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht Sigmaringen
Im Rahmen der Notariatsreform wurde das Notariat Pfalzgrafenweiler zum 1. Januar 2018 aufgelöst.
Für Grundbuchsachen ist seit der Auflösung des Grundbuchamts Pfalzgrafenweiler zuständig:
Amtsgericht Sigmaringen
-Grundbuchamt-
Fidelis-Graf-Straße 2
72488 Sigmaringen
07571 1821-250
07571 1821-299
poststelle(@)gbasigmaringen.justiz.bwl.de
Auskünfte und Unterlagen aus papiernen Grundbuchunterlagen erhalten Sie beim Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim:
Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg (GBZA)
Stammheimer Straße 10
70806 Kornwestheim
07154 17820-100
07154 17820-200
antrag(@)gbzakornwestheim.justiz.bwl.de (für Anträge auf Auskunft aus Grundbuchunterlagen)
poststelle(@)gbzakornwestheim.justiz.bwl.de (für Schreiben an die Verwaltung des GBZA)
Für Nachlasssachen und für Betreuungssachen ist ab dem 1. Januar 2018 zuständig:
Amtsgericht Freudenstadt
-Nachlassgericht-/-Betreuungsgericht-
Stuttgarter Str. 15
72250 Freudenstadt
07441 95087-10
07441 95087-70
poststelle(@)agfreudenstadt.justiz.bwl.de
Zum Notariatsabwickler für das Notariat Pfalzgrafenweiler hat das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg Notar Andreas Lämmle bestellt. Er führt alle noch offenen notariellen Geschäfte fort. Die Notariatsabwicklung erfolgt in den Kanzleiräumen der
NOTARE LÄMMLE LÄPPLE NAGOLD
Schillerstraße 13
72202 Nagold
07452 88392-0
07452 88392-99
Kanzlei(@)Notare-LL.de
Wo finden Sie ab 2018 einen Notar für Beurkundungen
Die beiden nächstgelegenen Notare finden Sie in Freudenstadt und in Nagold.
Notare Jörg Franzke & Dr. Christoph Harryers
Ludwig-Jahn-Str. 21
72250 Freudenstadt
07441 93092-22
07441 93092-99
kanzlei(@)notare-f-h.de
NOTARE LÄMMLE LÄPPLE NAGOLD
Schillerstraße 13
72202 Nagold
07452 88392-0
07452/88392-99
Kanzlei(@)Notare-LL.de
Weitere Notare finden Sie über die Notarsuche der Bundesnotarkammer.
Grundbucheinsichtsstelle der Gemeinde Pfalzgrafenweiler
Die Grundbuchreform in Baden-Württemberg ist seit dem 31. Dezember 2017 abgeschlossen. Das Notariat mit Grundbuchamt in Pfalzgrafenweiler sind aufgelöst und Zuständigkeiten an das Grundbuchamt Sigmaringen übertragen worden.
Bei der Gemeinde Pfalzgrafenweiler wurde daher eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet. Hier können Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Interessenten Einsichtnahme in das Grundbuch in Anspruch nehmen. Sie müssen sich also in der Regel nicht an das nun zuständige Grundbuchamt in Sigmaringen wenden.
Die Grundbucheinsichtsstelle ist im Rathaus Pfalzgrafenweiler, Hauptstraße 1, im 2. OG eingerichtet.
Als Serviceleistungen werden angeboten:
- Einsichtnahme in das Grundbuch
- Erteilung von beglaubigten und unbeglaubigten Grundbuchabschriften
Für einfache (unbeglaubigte) Grundbuchauszüge sind 10 Euro sowie für amtliche (beglaubigte) Grundbuchauszüge 20 Euro an Gebühren zu entrichten.
Wichtig: Als Eigentümer einer Immobilie bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Sind Sie nicht der Eigentümer, benötigen Sie weitere Dokumente wie beispielsweise eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Erbnachweis.
Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle sind:
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Ansprechpartner:
Marco Kaupp
07445 8518-20
07445 8518-25
kaupp(@)pfalzgrafenweiler.de
Armin Großmann
07445 8518-21
07445 8518-25
grossmann(@)pfalzgrafenweiler.de
Weitere Informationen
- Die Grundbucheinsichtsstelle kann keine rechtlichen Beratungen bzw. Auskünfte und keine Notariatsdienstleistungen ausüben, hierzu dienen private Notare als Anlaufstellen. Das Vornehmen von Änderungen in den Grundbüchern kann ausschließlich durch das Grundbuchamt Sigmaringen erfolgen. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an das Grundbuchamt Sigmaringen.
- Auskünfte und Unterlagen aus papiernen Grundbuchunterlagen erhalten Sie im Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim.
Friedhöfe
Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler unterhält in jedem Teilort einen eigenen Friedhof. Auf den Friedhöfen werden sowohl Gräber für Erdbestattungen wie auch Urnengräber, sowie Rasengräber angeboten.
Gemäß der Satzung sind Bestattungen auf den Friedhöfen der Gemeinde den Bürgern von Pfalzgrafenweiler vorbehalten. In den letzten Jahren wurde der Friedhof in Durrweiler und der Friedhof in Pfalzgrafenweiler erweitert.
Durch seinen schönen Baumbewuchs weißt der Friedhof in Pfalzgrafenweiler einen parkähnlichen Charakter auf. Die Verwaltung der Friedhöfe in den einzelnen Teilorten erfolgt bei den Ortschaftsverwaltungen. Als Verwalter für den Friedhof Pfalzgrafenweiler wurde Herr Manfred Gall bestellt. Die Genehmigung zur Aufstellung von Grabmalen erfolgt bei der Verwaltung in Pfalzgrafenweiler.
Für Bestattungen ab dem Jahr 1994 gelten folgende Liegezeiten
Pfalzgrafenweiler
- Einzelgrab: 30 Jahre
- Wahlgrab (Doppelgrab): 35 Jahre
- Urnengrab: 20 Jahre
- Urnenwahlgrab: 25 Jahre
Bestattungen vor 1994: Wahlgrab 40 Jahre
Teilorte
- Einzelgrab: 25 Jahre
- Wahlgrab (Doppelgrab): 35 Jahre
- Urnengrab: 15 Jahre
- Urnenwahlgrab: 25 Jahre
Bestattungen vor 1994: Wahlgrab 35 Jahre
Das Entfernen von Gräbern nach Ablauf der Liegezeit muss bei der Gemeindeverwaltung angezeigt werden. Auf Antrag kann die Auflösung einer Grabstätte auch durch den Bauhof erledigt werden.
Schlachthäuser
Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler unterhält kein eigenes Schlachthaus mehr. Im Laufe der Letzten Jahre wurden die Schlachthäuser in den Ortsteilen Bösingen, Durrweiler, Edelweiler und Kälberbronn in private Hand übergeben. Das Schlachthaus in Pfalzgrafenweiler wurde geschlossen und wird nunmehr von der Feuerwehr genutzt
Die Schlachthäuser in folgenden Ortsteilen sind an folgende Personen abgegeben:
- Schlachthaus Bösingen
Herr Eberhard Kaiser, Pfalzgrafenweilerstraße 25, 72285 Pfalzgrafenweiler - Schlachthaus Edelweiler
Herr Rainer Kalmbach, Edelhalde 55, 72285 Pfalzgrafenweiler - Schlachthaus Kälberbronn
Herr Robert Gauss, Zinsbachstraße 38, 72285 Pfalzgrafenweiler
Öffentliche Toilettenanlage
Seit dem 01. Februar 2021 ist die neue öffentliche Toilettenanlage an der Burgstraße in Betrieb. Ab sofort sind die öffentlichen WCs in der Alten Volksschule geschlossen.
In der Anlage befindet sich ein Herren WC mit Urinal (linke Tür) und ein Damen WC mit Wickeltisch. Diese Toilette ist zudem behindertengerecht.
Die Anlage spült und reinigt automatisch nach jeder Benutzung, sobald der Raum verlassen wird.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Oktober bis März: Montag - Sonntag 7:00-18:00 Uhr
April bis September: Montag - Sonntag 7:00-21:00 Uhr
Wir bitten die Nutzer um einen sorgsamen Umgang mit der neuen Anlage.
Weitere Einrichtungen
- Polizei
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