Lebenslagen: Gemeinde Pfalzgrafenweiler

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Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, eID-Karte

Sie wollen verreisen oder auch nur ein Paket von der Post abholen?
Wir erläutern, wie Sie einen Reisepass oder einen Ausweis beantragen können und was zu tun ist, wenn Sie umziehen, einen Ausweis verlieren oder sich Ihr Name ändert.

Jeder Deutsche, der mindestens 16 Jahre alt ist und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht).
Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt der Ausweispflicht ebenso nach.

Beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können und Sie rechtzeitig vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums ein neues Dokument beantragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur bei Kinderreisepässen möglich.

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können eine eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Mit dieser neuen Chipkarte können sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Dazu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.