Hauptbereich
Ausländische Rechtsformen
Selbst wenn Sie nur in Deutschland tätig werden wollen, dürfen Sie auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Gesellschaft nach dortigem Recht gründen. Dies bezieht sich auf die EU-weite Niederlassungsfreiheit. Demnach steht es deutschen Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründern frei, etwa nach französischemRecht eine Gesellschaft zu gründen, deren Verwaltungssitz sich in Deutschland befindet.
Achtung: Ein Unternehmen mit ausländischer Gesellschaftsform untersteht für die gesamte Dauer seines Bestehens dem geltenden Recht des jeweiligen Landes. Damit können auch Schwierigkeiten verbunden sein. Prüfen Sie, ob eine ausländische Rechtsform wirklich für Ihr Unternehmen geeignet ist. Besonders wichtig ist die Beratung zu rechtlichen Fragen durch eine Notarin oder einen Notar beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Vertiefende Informationen
- Kontakt erhalten Sie über die Notarkammer Baden-Württemberg oder über die Rechtsanwaltskammer Freiburg, Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Rechtsanwaltskammer Stuttgart und die Rechtsanwaltskammer Tübingen.
- Für branchenspezifische Fragen stehen Ihnen auch folgende Institutionen zur Verfügung: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. und Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag.
- Mehr Informationen über die bestehenden Rechtsformen der EU-Mitgliedstaaten gibt es auf den Wirtschaftsportalen, die Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden.
Freigabevermerk
03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg