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Flurbereinigung Edelweiler
Im Flurbereinigungsverfahren Edelweiler wurden teilwiese neue Feld- und Waldwege angelegt. Sie wurden als beschränkt öffentliche Wege mit der Ausführung des Flurbereinigungsplans vom 19.11.2021 dem Verkehr endgültig überlassen. Damit gelten diese Wege für den Verkehr als gewidmet entsprechend § 5 Abs. 6 Satz 1 StrG (Straßengesetz für Baden-Württemberg).
Gemäß § 5 Abs. 6 Satz 2 und 3 StrG wird hiermit die Verfügung und der Zeitpunkt der endgültigen Überlassung (19.11.2021) für den Verkehr öffentlich bekannt gemacht.
Zudem wurden auch alle nicht wieder ausgewiesenen öffentlichen Feld- und Waldwege im Flurbereinigungsplan mit der Ausführung des Planes am 19.11.2021 dem Verkehr entzogen.
Nach § 7 Abs. 5 StrG gelten sie somit ab diesem Zeitpunkt (19.11.2021) als eingezogen und werden hiermit ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.
Die Neuordnungskarte, auf der die Flächen erkenntlich sind, kann unter hier abgerufen werden.
Pfalzgrafenweiler, 14.04.2022
gez.
Dieter Bischoff
Bürgermeister