Amtsblatt Aktuell: Gemeinde Pfalzgrafenweiler

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Feuchttücher, Desinfektionstücher und Zeitungspapier gehören nicht in die Toilette

Artikel vom 03.04.2020

Im Interesse einer gesicherten Abwasserentsorgung appelliert das Landratsamt Freudenstadt an alle Haushalte, Feuchttücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier nicht über die Toiletten zu entsorgen. Auch Windeln und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. Diese Stoffe sind reißfest und lösen sich nicht im Wasser auf. Nur Toilettenpapier, auch feuchtes, darf über die Toilette entsorgt werden.

 

Wegen des scheinbaren Mangels an Klopapier werden derzeit auch andere Stoffe für die Hygiene genutzt und landen in der Toilette. Diese Stoffe verstopfen die Kanalisation und die Abwasserpumpen der Kläranlagen. Hierdurch können Rückstauungen entstehen, die zu großen Problemen für die Anwohner führen können und zusätzliche Einsätze zur Störungsbehebung nötig machen. Gerade diese sind in einer Zeit, in der auch in der Abwasserbeseitigung mit personellen Notfallbesetzungen gearbeitet wird, nur schwer zu schaffen. Gerade jetzt, in der für alle belastenden Situation, sei es enorm wichtig, durch umsichtiges und verantwortungsvolles Verhalten, zusätzliche „hausgemachte“ Probleme zu vermeiden.