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Förderprogramme in der Gemeinde Pfalzgrafenweiler
In der Gemeinde Pfalzgrafenweiler können die Einwohner für sämtliche Projekte Fördermittel generieren. In der folgenden Übersicht möchten wir Ihnen daher einen Überblick über die Förderprogramme und deren Fördergegenstand geben.
ELR (Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum)
- Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler ist von 2018-2022 als Schwerpunktgemeinde aufgenommen. Das bedeutet für sämtliche Förderanträge aus dem Gemeindegebiet einen Fördervorrang in dem Wettbewerbsprogramm.
- Förderfähig sind insbesondere Wohnbaumaßnahmen: Sanierungen, Umnutzungen zu Wohnnutzung, Abbruch und Neubau
- Für private Wohnbauanträge liegt der Fördersatz bei 30 % der Nettobaukosten
- Antragsfrist ca. Ende September
KOP (Kommunales Ortsteilförderprogramm)
- Zusätzliche Fördermittel zum ELR von der Gemeinde Pfalzgrafenweiler
- Förderfähig sind sämtliche Wohnbaumaßnahmen, die auch im ELR förderfähig sind
- Die Förderhöhe berechnet sich nach den möglichen ELR-Fördermitteln für die beantragte Maßnahme
- Keine Antragsfrist
Umweltprogramm
- Am 20.03.2018 vom Gemeinderat verabschiedet
- Förderfähig sind u.a.: Wärmedämmung, Solaranlagen, Batteriespeicherung, Erneuerung der Fenster, Begrünung von Dachflächen, Pflanzung und Pflege von hochstämmigen Obstbäumen, Bestäubungsprämie für Bienenvölker, Hydraulischer Abgleich etc.
- Sämtliche förderfähigen Aspekte sowie die Fördersätze können der Förderrichtlinie zum Umweltprogramm entnommen werden, die in Kürze auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht wird
- Keine Antragsfrist
Bei Interesse oder Fragen zu den Förderprogrammen, förderfähiger Maßnahmen und der Antragstellung setzen Sie sich gerne mit der Gemeindeverwaltung, Frau Töpler, Tel. 07445 / 8518-60 oder Mail toepler@pfalzgrafenweiler.de, in Verbindung.