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Antrag auf Abzug von Viehwasser bei der Abwasserabrechnung
Jährliche Meldung bei viehhaltenden Betrieben ohne Wasserzwischenzähler:
Die Tierhalter, die bei der Berechnung der Abwassergebühren einen Abzug für die Versorgung der Tiere geltend machen wollen, haben bis zum 22. Januar 2021 der Gemeindeverwaltung den Viehbestand mitzuteilen sowie die Meldung an die Tierseuchenkasse vorzulegen. Die Anzahl der Tiere muss mit der Meldung an die Tierseuchenkasse übereinstimmen. Nur bei Vorliegen einer Meldung kann der Viehabzug gewährt werden.
Bitte tragen Sie zusätzlich im beigefügtem Formular Ihren Viehbestand ein und schicken dieses ebenfalls zum oben genannten Termin an die Gemeindeverwaltung.