Amtsblatt Aktuell: Gemeinde Pfalzgrafenweiler

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Hauptbereich

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Erstelldatum21.08.2026

Vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurde das Jahres­programm 2027 des Förderprogramms Entwicklung Ländlicher Raum ausgeschrieben. Anträge auf Projektförderung können ab sofort gestellt werden. Die Anträge sind über die Gemeindeverwaltung einzureichen.

ELR-Anträge für das Programmjahr 2027

 

Vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurde das Jahres­programm 2027 des Förderprogramms Entwicklung Ländlicher Raum ausgeschrieben. Anträge auf Projektförderung können ab sofort gestellt werden. Die Anträge sind über die Gemeindeverwaltung einzureichen. 

 

Es wird empfohlen, sich bei Interesse frühestmöglich mit der Gemeinde­verwaltung in Verbindung zu setzen, um die Fördermöglichkeit Ihres Projekts, sowie die Antragstellung zu besprechen. Die vollständigen Anträge sind dort spätestens bis zum Freitag, 18.09.2026, vorzulegen. Die für die Antragstellung notwendigen Formulare können bei dem für die Gemeinde zuständigen Regierungspräsidium unter der Internetadresse rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ abgerufen werden.

 

Förderanträge können im Rahmen des ELR aus dem gesamten Gemeindegebiet gestellt werden. Ausgenommen hiervon ist jedoch das Sanierungsgebiet nach dem Landessanierungsprogramm. Weiterhin muss das Vorhaben in einem Siedlungsgebiet mindestens der 70-er Jahre liegen, welches mit dem Ortskern oder einer Siedlung der 60er-Jahre verbunden ist. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Projekt davon betroffen ist, kontaktieren Sie die Gemeindeverwaltung noch vor der Antragstellung. Wichtig ist zudem, dass das Projekt im Jahr der Programmaufnahme 2027 begonnen wird.

 

Seit dem Programmjahr 2024 wird außerdem ein Schwerpunkt auf Klima- und Ressourcenschutz gelegt. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO₂-bindender Baustoffe wie z.B. Holz als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird der Fördersatz um 5 % erhöht. Für sämtliche Neubauten (ausgenommen Grundversorgung) ist die Verwendung entsprechender Baustoffe Voraussetzung zur Förderung. Die Kombination von Holz mit dem traditionsreichen, wie zukunftsweisenden Baustoff Lehm wird im ELR positiv bewertet.

 

Im Förderschwerpunkt Wohnen liegt der Fokus auf der Umnutzung leerstehender Gebäude, der Aufstockung von Bestandsgebäuden, der innerörtlichen Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern sowie der umfassenden Modernisierung von Bestandswohnungen. Der Neubau von Einfamilienwohnhäusern sowie von vermieteten Wohneinheiten ist nicht förderfähig.

 

Förderfähig sind durch den Antragsteller bzw. Verwandte ersten und zweiten Grades eigengenutzte Wohneinheiten oder Mietwohnungen zur Fremdvermietung (kein Neubau) mit verringertem Fördersatz. Förderfähig ist auch der Abbruch nicht mehr nutzbarer Gebäude zur Neuordnung und Schaffung möglicher Nachnutzung der Fläche.

 

Der Schwerpunkt Grundversorgung hat ebenfalls hohe Priorität. Davon inbegriffen sind u.a.: Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien, Bäckereien, Ärzte, Physiotherapeuten, Handwerksbetriebe. Unterstützt werden hier nicht konkurrierende Betriebe, sondern Investitionen, die zum Erhalt des einzigen Angebots am Ort beitragen. 

 

Der Förderschwerpunkt Arbeiten konzentriert sich vorwiegend auf die Entflechtung von Gemengelagen im Ortskern – sprich der Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in das Gewerbegebiet. Eine weitere Priorität liegt auf der (Nach-)Nutzung von Bestandsgebäuden und Gewerbebrachen.

 

Zur weiteren Information erhalten Sie nachfolgend einige weitere sonstige Zuwendungsbestimmungen aus der VwV zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR):

 
  • Mindestzuwendung: 5.000 € als Bagatellgrenze
  • Der Erwerb von Gebäuden ist nur auf Grundlage einer unabhängigen Wertermittlung zuwendungsfähig
  • Zweckbindungsfrist für Grundstückserwerb, Bauten, bauliche Anlagen 15 Jahre ab Fertigstellung
  • In allen anderen Fällen Zweckbindungsfrist 5 Jahre
 

Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen Frau Töpler, Tel. 07445/8518-60, toepler@pfalzgrafenweiler.de, von der Gemeinde­verwaltung Pfalzgrafenweiler, gerne zur Verfügung.