Hauptbereich
Anträge für Vereinsförderung – Förderung der Jugendarbeit für das Jahr 2025
Die Gemeinde wird auch im Jahr 2025 wieder die Jugendarbeit der ortsansässigen Vereine fördern.
Gefördert werden gemeinnützige Vereine, die eine aktive Jugendarbeit betreiben und die beim Amtsgericht Stuttgart (Registergericht) als eingetragener Verein im Vereinsregister eingetragen sind. Der Vereinssitz muss in Pfalzgrafenweiler oder einem der Teilorte sein.
Voraussetzung ist eine regelmäßige Jugendarbeit und die Anerkennung als gemeinnütziger Verein durch das zuständige Finanzamt Freudenstadt.
Gemäß den geltenden Vereinsförderrichtlinien erhalten Vereine für alle Mitglieder zwischen 4 und 18 Jahren mit Wohnsitz in der Gesamtgemeinde Pfalzgrafenweiler einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15,00 Euro pro Mitglied.
Die Listen mit den Namen, dem Geburtstag und der Anschrift müssen bis spätestens 30.06.2025 bei der Gemeinde eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auch neue Freistellungsbescheide, die vom Finanzamt Freudenstadt ausgestellt werden, müssen unaufgefordert vorgelegt werden.
Vereine, die Zuschüsse für Beschaffungen und Bauinvestitionen beantragen, müssen diese Anträge auch bis spätestens 30.06.2025 bei der Gemeinde schriftlich einreichen. Die beantragten Mittel werden dann für den Haushalt des kommenden Jahres vorgesehen und müssen vom Gemeinderat genehmigt werden. Die Durchführung und Ausführung einer Maßnahme kann dann erst im Folgejahr erfolgen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ute Schnepf, Tel. 07445/8518-23, E-Mail: schnepf@pfalzgrafenweiler.de