Amtsblatt Aktuell: Gemeinde Pfalzgrafenweiler

Amtsblatt Aktuell: Gemeinde Pfalzgrafenweiler

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Pfalzgrafenweiler
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Pfalzgrafenweiler
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_login
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Rathaus
Imker
Feldweg
Naturnah,
Aufgeschlossen,
Lebenswert
Amtsblatt Aktuell

Hauptbereich

Aktion Gelbes Band an Obstbäumen wird in Pfalzgrafenweiler fortgesetzt: Selbstpflücken ausdrücklich erwünscht

Erstelldatum22.09.2022

Die vor zwei Jahren eingeführte Aktion „Gelbes Band“ an Obstbäumen wird in Pfalzgrafenweiler und seinen Teilorten fortgeführt: Gemeindeeigene Obstbäume, die mit einer gelben Farbmarkierung auf Augenhöhe um den Stamm gekennzeichnet sind, können gerne abgeerntet werden, ohne umständliches Nachfragen bei dem (schwer zu ermittelnden) Besitzer.

Die vor zwei Jahren eingeführte Aktion „Gelbes Band“ an Obstbäumen wird in Pfalzgrafenweiler und seinen Teilorten fortgeführt:  Gemeindeeigene Obstbäume, die mit einer gelben Farbmarkierung auf Augenhöhe um den Stamm gekennzeichnet sind, können gerne abgeerntet werden, ohne umständliches Nachfragen bei dem (schwer zu ermittelnden) Besitzer.

Die Kennzeichnung zeigt: hier darf kostenlos und ohne Bedenken geerntet werden – Selbstbedienung ist ausdrücklich erlaubt. Jeder darf das Obst von diesen Bäumen zum Eigenverzehr oder zur Saftherstellung abernten. Für gewerbliche Zwecke ist die die Aktion nicht vorgesehen.

 

Durch die Aktion soll der Lebensmittelverschwendung Einhalt geboten werden.

 

Sechs Verhaltensregeln für Selbstpflücker sind dabei selbstverständlich:

 

1.   Ernten Sie ausschließlich von Bäumen und Sträuchern, die die gelbe Kennzeichnung tragen. Nur deren Früchte wurden von den Besitzerinnen und Besitzern für die Ernte freigegeben.

    

2.   Seien Sie achtsam gegenüber der Natur und respektieren Sie das Eigentum anderer. Gehen Sie beim Pflücken behutsam mit den Obstbäumen um, reißen Sie vor allem keine Äste ab.

    

3.  Ernten Sie nur, was in Reichweite Ihrer Hände hängt oder lesen Sie die Früchte vom Boden auf. Beim Schütteln der Bäume ist Vorsicht geboten.

    

4.   Seien Sie sich bewusst: Sie ernten unter eigenem Risiko. Achten Sie deshalb beim Betreten der Obstwiese auf Bodenunebenheiten, herumliegende Äste oder andere mögliche Gefahrenstellen.

    

5.   Ernten Sie nur soviel, wie Sie tatsächlich verbrauchen können. Oder geben Sie Überschuss an Familie und Freunde weiter.

    

6.   Prüfen Sie, ob das Obst noch gut ist, aber lassen Sie sich von kleinen Makeln nicht abschrecken. Braune Stellen können Sie einfach wegschneiden. Waschen Sie die Früchte vor dem Verzehr gründlich ab.

 

Auch Privatpersonen, die ihre Obstbäume für die Aktion zur Verfügung stellen wollen, können ihre Bäume kennzeichnen.

Melden Sie sich beim Bauhof, Tel. 07445/8592-25. Sie erhalten dann dort gelbe Bänder, mit denen Sie die Bäume kennzeichnen können, die abgeerntet werden dürfen.

 

Die NABU-Ortsgruppe unterstützt die Aktion ausdrücklich, und wir hoffen gemeinsam auf einen großen Erfolg. Der NABU hat hierzu auch die meisten Obstbäume im Lehnle und in der Siedlung Heide auf dem Dreispitz eingebracht. Der Vorsitzende der NABU-Ortsgruppe, Arthur Hauck, möchte gerne eine Auswertung der Aktion vornehmen. Hierzu wäre es wichtig zu erfahren, welche Resonanz diese Aktion bei der Bevölkerung erfährt und wie sie diese Aktion einschätzt.

Wer bereit ist, daran teilzunehmen, teilt per E-Mail unter NABUPfalzgrafenweiler(@)web.de folgende Informationen mit:

 

Pflückort, Pflückmenge (circa), Verwendungszweck (Speise- oder Mostobst) und das Datum sowie Einschätzung  der Aktion.

 

Machen Sie Gebrauch von dem Angebot, wir freuen uns, wenn das Obst eine gute, sinnvolle Verwendung findet, die das Obst auch wertschätzt.

 

Ihre Gemeinde Pfalzgrafenweiler und die NABU-Ortsgruppe