Informationen zur neuen Grundsteuer: Gemeinde Pfalzgrafenweiler

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Informationen zur neuen Grundsteuer

Hauptbereich

Allgemein

Warum gibt es die Grundsteuerreform?

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Daher musste die Grundsteuer grundlegend reformiert werden. Nach Ablauf einer Übergangsfrist tritt die Reform nun zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Grund für die Verfassungswidrigkeit ist, dass bei der bisherigen Berechnung für die westdeutschen Bundesländer Werte aus dem Jahr 1964 als Grundlage dienten, die seither nicht mehr fortgeschrieben wurden. In den ostdeutschen Bundesländer stammen die Berechnungsgrundlagen sogar aus dem Jahr 1935.

Wie wird die Grundsteuer künftig berechnet?

Die Systematik bleibt grundsätzlich gleich. Die Kommunen erhalten weiterhin die Mitteilungen vom Finanzamt mit dem Steuermessbetrag. Darauf wird dann der Hebesatz der Kommune angewendet und daraus ergibt sich dann die zu entrichtende Grundsteuer für den Bürger.

Während sich bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke durch die Reform in aller Regel nur kleine Änderungen ergeben, sind die Auswirkungen bei der Grundsteuer B gravierender.

Die Grundsteuer berechnet sich wie folgt: Der Grundsteuerwert (ergibt sich aus der Multiplikation von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert) wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag. Über diesen wurden Sie durch das Finanzamt in Form des Grundsteuerwert- und des Grundsteuermessbescheides informiert.

Der Steuermessbetrag wird dann noch mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Das Ergebnis ist die zu entrichtende Grundsteuer, die Ihnen im Grundsteuerbescheid mitgeteilt wird.

Wird die Bebauung auf dem Grundstück berücksichtigt?

Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken dienen, profitieren von einem Bewertungsabschlag in Höhe von 30 % (Reduzierung der Steuermesszahl von 1,3 auf 0,91 Promille). Auch auf sozialen Wohnungsbau und Kulturdenkmäler wird die reduzierte Steuermesszahl angewandt. Dieser Abschlag wird vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid berücksichtigt, sofern Sie die entsprechende Nutzung bei der Grundsteuererklärung angegeben haben.

Über diesen pauschalen Abschlag hinaus findet die Bebauung eines Grundstückes jedoch keine Berücksichtigung für die Bemessung der Grundsteuer.

Grundsteuerwertbescheid

Warum wurde mein Grundsteuerwert geschätzt?

Eine Schätzung erfolgt in der Regel, wenn die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben wurde. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an das Finanzamt.

Warum werden die Gebäude nicht mehr mitbewertet?

Nach dem Landesgrundsteuergesetz spielt der Wert des Gebäudes im neuen Grundsteuermodell keine Rolle. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, ausschließlich den Bodenwert als Berechnungsgrundlage heranzuziehen.

Messbetrag

Warum wurde mein Messbetrag geschätzt?

Eine Schätzung erfolgt in der Regel, wenn die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben wurde. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an das Finanzamt.

Warum ist mein Messbetrag höher als bisher?

Die bisherige Bemessung der Grundsteuer war nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht verfassungsgemäß. Die Grundsteuer musste daher neu geregelt werden. Dabei kann es Grundstücke geben, für die ein höherer Messbetrag festgesetzt wurde, während bei anderen Grundstücken der Messbetrag sinkt. Das ist eine direkte Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Hebesatz

Wie hoch ist der Grundsteuerhebesatz der Gemeinde Pfalzgrafenweiler?

Der Gemeinderat hat für das Jahr 2025 folgende Hebesätze der Grundsteuer beschlossen:

  • Grundsteuer A: 400 v.H.
  • Grundsteuer B: 345 v.H.

Bei der Festlegung des Hebesatzes wurde darauf geachtet, dass die neuen Hebesätze aufkommensneutral sind.

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer C in der Gemeinde Pfalzgrafenweiler?

Mit der Grundsteuerreform haben Gemeinden künftig die Möglichkeit, für baureife, aber unbebaute Grundstücke eine gesonderte Grundsteuer C zu erheben.

Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler macht von dieser Möglichkeit derzeit keinen Gebrauch. Daher wurde auch kein Hebesatz für die Grundsteuer C festgesetzt.

Was heißt „aufkommensneutraler Hebesatz“?

Aufkommensneutral heißt, dass die Gemeinde insgesamt nach der Grundsteuerreform nicht mehr Grundsteuern einnimmt als vor der Reform. Der aufkommensneutrale Hebesatz ist der Hebesatz, bei dem dieses Ziel voraussichtlich erreicht wird.

Aufkommensneutral heißt allerdings nicht, dass für jedes Grundstück die Grundsteuer gleich hoch ausfällt wie bisher. Es ist eine direkte Folge der Grundsteuerreform, dass für manche Grundstücke mehr, für andere Grundstücke aber auch weniger Grundsteuer anfällt als bisher. Auf diese Verschiebungen hat die Gemeinde keinen Einfluss.

Wann wurde der Hebesatz beschlossen?

Der Gemeinderat hat die Hebesätze für 2025 in der Sitzung vom 12.11.2024 beschlossen.

Wie lange gilt der Hebesatz?

Der Hebesatz gilt so lange, bis vom Gemeinderat ein neuer Hebesatz beschlossen wird. Spätestens zum Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums (31. Dezember 2030) muss der Gemeinderat erneut über den Hebesatz beschließen.

Warum ändert sich der Hebesatz im Vergleich zu bisher?

Die frühere Grundsteuerberechnung ist nicht mehr mit der neuen, ab 2025 gültigen Regelung vergleichbar. Dadurch musste auch der Hebesatz angepasst werden.

Warum muss ich jetzt mehr Grundsteuer bezahlen als bisher?

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die bisherige Verteilung der Grundsteuer nicht verfassungsgemäß ist, daher wurde eine Neuregelung der Grundsteuer erforderlich. Dabei kann es teilweise zu deutlichen „Belastungsverschiebungen“ im Vergleich zur bisherigen Rechtslage sowie zwischen den einzelnen Nutzungen und örtlichen Lagen der Grundstücke kommen.

Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Das ist eine direkte Folge der Grundsteuerreform. Diese musste zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen führen. Wie hoch diese im Einzelfall ausfällt, kann durch die Gemeinde nicht beeinflusst werden.

Der Hebesatz ist niedriger als bisher. Trotzdem muss ich mehr Grundsteuer bezahlen. Warum?

Siehe oben: „Warum muss ich jetzt mehr Grundsteuer bezahlen als bisher?“

Grundsteuerbescheid

Die Grundstücksfläche ist falsch bzw. die Berechnung des Grundsteuermessbescheids ist falsch.

Die Festsetzung der Fläche bzw. die sonstigen Festsetzungen im Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheide) erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Die Gemeindeverwaltung ist an den bestehenden Grundlagenbescheid gebunden. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.

Die Objektbezeichnung ist falsch.

Bitte prüfen Sie den Grundsteuermessbescheid, den Sie vom Finanzamt erhalten haben. Ist die Objektbezeichnung dort falsch angegeben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Ist die Objektbezeichnung auf dem Grundsteuermessbescheid richtig, wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Pfalzgrafenweiler. Wir korrigieren die Objektbezeichnung dann in unserem Datenbestand.

Warum habe ich den Grundsteuerbescheid erhalten, und nicht meine Miteigentümer / Miterben?

Sind mehrere Personen gemeinsam Eigentümer eines Grundstückes, dann sind diese nach § 10 Abs. 2 Landesgrundsteuergesetz Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass die Gemeinde von allen Eigentümern den gesamten Betrag fordern kann. Hierfür kann sie den Bescheid entweder an alle, mehrere oder nur einen Eigentümer schicken. Wir haben Sie als einen der Gesamtschuldner ausgewählt.

Warum stehen meine Miteigentümer nicht mehr auf dem Bescheid?

Bitte prüfen Sie den Messbescheid, den Sie vom Finanzamt erhalten haben. Sofern auch auf dem Messbescheid keine Miteigentümer angegeben sind, haben Sie bei der Grundsteuererklärung vermutlich nur sich selbst als Eigentümer angegeben. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.

Sofern die Angaben auf dem Messbescheid korrekt sind, wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Pfalzgrafenweiler.

Ich habe das Grundstück verkauft. Warum erhalte ich trotzdem einen Grundsteuerbescheid?

Bei Verkauf im Jahr 2024 oder früher: Aufgrund des Kaufvertrags erstellt das Finanzamt automatisch einen neuen Messbescheid zum 1. Januar des auf den Kauf folgenden Jahres. Bis zur Bearbeitung durch das Finanzamt bleiben Sie jedoch steuerpflichtig.

Sobald der Messbescheid des Finanzamts vorliegt, erhalten Sie von uns einen „Aufhebungsbescheid“. Gezahlte Grundsteuer erstatten wir Ihnen dann von Amtswegen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung durch das Finanzamt einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bei Verkauf im Jahr 2025: Für die Grundsteuer maßgeblich sind die Eigentumsverhältnisse zum 1. Januar eines Jahres. Das bedeutet, dass Sie bei einem unterjährigen Verkauf des Grundstückes trotzdem für das komplette verbleibende Jahr die Grundsteuer bezahlen müssen.

Kann mein Hausverwalter, der für mich die Mietwohnung verwaltet, den Grundsteuerbescheid erhalten?

Wir können den Hausverwalter als Bescheidempfänger hinterlegen. Hierfür muss er von Ihnen als Bevollmächtigter benannt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an das Steueramt der Gemeinde Pfalzgrafenweiler.

Rechtsbehelfe

Ich bin mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden. Wie kann ich mich dagegen wehren?

Gegen Bescheide können grundsätzlich Rechtsmittel eingelegt werden. Diese Möglichkeit besteht auch bei den Grundsteuerbescheiden. Bitte beachten Sie dabei:

Die Gemeinde ist bei der Erstellung des Grundsteuerbescheids an die Bescheide des Finanzamtes, also den Grundsteuermessbescheid und den Grundsteuerwertbescheid, gebunden. Sofern sich Ihre Bedenken ausschließlich gegen den Inhalt dieser Bescheide (z.B. gegen die Höhe des Grundsteuerwertes oder des Messbetrages) richten, muss Ihr Einspruch beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden. Hierfür haben Sie einen Monat ab Bekanntgabe des Grundsteuermess- bzw. Grundsteuerwertbescheides Zeit.

Bei einer falschen Übernahme des Messbetrages oder falschen Berechnung der Grundsteuer können Sie den Widerspruch bei der Gemeinde Pfalzgrafenweiler einlegen. Hierfür haben Sie einen Monat ab Bekanntgabe des Grundsteuerbescheides Zeit.

Muss ich Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen, auch wenn ich Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid / Grundsteuerwertbescheid eingelegt habe?

Sofern sich die Bedenken ausschließlich gegen den Inhalt des Grundsteuerwertbescheids oder Messbescheids (z.B. Höhe des Grundsteuerwerts oder Messbetrag) richten, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid nicht notwendig. Sollten sich durch Ihren bereits eingelegten Widerspruch Änderungen ergeben, setzt die Gemeinde diese von Amts wegen um. Eventuell zu viel gezahltes Geld erhalten Sie dann automatisch zurück. Ein separater Widerspruch ist hierfür weder notwendig noch zielführend.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung durch das Finanzamt einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Zahlung

Muss ich die Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich Einspruch beim Finanzamt eingelegt habe?

Auch wenn Sie Einspruch beim Finanzamt eingelegt haben, sind Sie weiterhin zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Falls Ihr Einspruch erfolgreich ist, teilt das Finanzamt der Gemeinde die Änderungen mit. Die Gemeinde ändert dann den Grundsteuerbescheid und bezahlt eventuell zu viel gezahlte Grundsteuer an Sie zurück.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung durch das Finanzamt einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Muss ich die Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich Widerspruch bei der Gemeinde eingelegt habe?

Auch wenn Sie Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingelegt haben, sind Sie weiterhin zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Falls Ihr Widerspruch erfolgreich ist, ändert die Gemeinde den Grundsteuerbescheid und bezahlt eventuell zu viel gezahlte Grundsteuer an Sie zurück.

Warum muss ich die Grundsteuer in einem Betrag bezahlen?

Hierfür kann es zwei Gründe geben:

Kleinbetrag:

Bei einem Gesamtbetrag bis 15 Euro ist der gesamte Betrag in einer Summe bis zum 15. August zu bezahlen.

Jahreszahler:

Sie hatten bei uns bislang eine Jahreszahlung beantragt. Diese haben wir weiter übernommen, deshalb ist Ihre Grundsteuer in einem Betrag am 1. Juli fällig. Für die Zukunft können wir das gerne ändern, bitte wenden Sie sich hierfür an das Steueramt der Gemeinde Pfalzgrafenweiler.

Kann mein Mieter die Grundsteuer bezahlen?

Die Zahlung könnte auch von Ihrem Mieter kommen. Damit wir die Zahlung zuordnen können, müsste er aber unbedingt die PK-Nummer angeben. Diese ist auf dem Grundsteuerbescheid rechts oben in einem Kästchen abgedruckt.

Sie sind als Eigentümer der Mietwohnung jedoch trotzdem weiterhin steuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie die Mahnungen erhalten, wenn Ihr Mieter nicht/nicht rechtzeitig bezahlt.

Kann ich den Jahresbetrag in einem Betrag bezahlen?

Sie können eine Jahreszahlung beantragen. Dann wird die Grundsteuer für das gesamte Jahr am 1. Juli fällig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Steueramt der Gemeinde Pfalzgrafenweiler.

Ich bin Jahreszahler, kann den Jahresbetrag aber nicht auf einmal bezahlen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Gerne können wir für Sie wieder eine quartalsweise Zahlung hinterlegen. Dann wird die Grundsteuer in jährlich vier Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November erhoben. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Steueramt der Gemeinde Pfalzgrafenweiler.

Ich kann die Grundsteuerrate nicht auf einmal bezahlen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Bitte wenden Sie sich hierfür an die Gemeindekasse der Gemeinde Pfalzgrafenweiler.

Mein Mieter ist ausgezogen, die Wohnung steht jetzt leer. Kann ich wegen der Mietausfälle einen Erlass beantragen?

Mietausfälle sind im neuen Grundsteuerrecht kein Erlassgrund mehr. Grund hierfür ist, dass die Gebäude für die Bemessung der Grundsteuer keine Rolle mehr spielen.

Weitere Informationen:

Die FAQs des Finanzministeriums Baden-Württemberg zur Grundsteuer finden Sie hier:
https://fm.baden-wuerttemberg.de/grundsteuer

Weitergehende Informationen sowie Erklärvideos finden Sie hier:
https://fm.baden-wuerttemberg.de/steuern/grundsteuer-dossier

Die Informationen des Finanzamtes zur Grundsteuerreform finden Sie hier:
https://www.grundsteuer-bw.de/