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Friedhöfe

Erdbestattungen und Urnengräber

Friedhof in Neu-Nuifra

Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler unterhält in jedem Teilort einen eigenen Friedhof. Auf den Friedhöfen werden sowohl Gräber für Erdbestattungen wie auch Urnengräber angeboten. Gemäß der Satzung sind Bestattungen auf den Friedhöfen der Gemeinde den Bürgern von Pfalzgrafenweiler vorbehalten.

In den letzten Jahren wurde der Friedhof in Durrweiler und der Friedhof in Pfalzgrafenweiler erweitert. Durch seinen schönen Baumbewuchs weißt der Friedhof in Pfalzgrafenweiler einen parkähnlichen Charakter auf.

Friedhof Denkmal Pfalzgrafenweiler

Die Verwaltung der Friedhöfe in den einzelnen Teilorten erfolgt bei den Ortschaftsverwaltungen.

Als Verwalter für den Friedhof Pfalzgrafenweiler wurde Herr Fritz Lamparter bestellt.

Die Genehmigung zur Aufstellung von Grabmalen erfolgt bei der Verwaltung in Pfalzgrafenweiler.

Für Bestattungen ab dem Jahr 1994 gelten folgende Liegezeiten

Pfalzgrafenweiler:

  • Einzelgrab 30 Jahre
  • Wahlgrab (Doppelgrab) 35 Jahre
  • Urnengrab 20 Jahre
  • Urnenwahlgrab 25 Jahre

Bestattungen vor 1994

  • Wahlgrab 40 Jahre

Teilorte:

  • Einzelgrab 25 Jahre
  • Wahlgrab (Doppelgrab) 35 Jahre
  • Urnengrab 15 Jahre
  • Urnenwahlgrab 25 Jahre

Bestattungen vor 1994

  • Wahlgrab 35 Jahre

Das Entfernen von Gräbern nach Ablauf der Liegezeit muss bei der Gemeindeverwaltung angezeigt werden. Auf Antrag kann die Auflösung einer Grabstätte auch durch den Bauhof erledigt werden.

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Weitere Informationen

Kontakt

Rathaus
Hauptstr. 1
72285 Pfalzgrafenweiler
Fon: 07445/8518-0
Fax: 07445/8518-53
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