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DienstleistungenAnerkennungsverfahren für KriegsdienstverweigererDas Kriegsdienstverweigerungsverfahren sieht vor, dass es ein einheitliches Anerkennungsverfahren für alle Antragsteller gibt, das vom Bundesamt für den Zivildienst durchgeführt wird. Zuständig:
Ablauf:Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen. Das Kreiswehrersatzamt führt das Musterungsverfahren durch und leitet den Antrag mit der Personalakte (Grundakte) dem Bundesamt für den Zivildienst zu, wenn im Musterungsverfahren die gesundheitliche Tauglichkeit festgestellt worden ist. Die Tauglichkeit für den Zivildienst bestimmt sich nach der Tauglichkeit für den Wehrdienst. Wehrdienstfähige gelten als zivildienstfähig, vorübergehend nicht Wehrdienstfähige als vorübergehend nicht zivildienstfähig und nicht Wehrdienstfähige als nicht zivildienstfähig. Das Bundesamt für den Zivildienst entscheidet über alle Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Es erkennt den Antragsteller an, wenn
Bestehen Zweifel an der Wahrheit der Angaben, wird dem Antragsteller Gelegenheit gegeben, sich innerhalb eines Monats zu den Zweifeln ergänzend zu äußern. Bestehen Zweifel weiterhin, kann eine mündliche Befragung (Anhörung) im Bundesamt für den Zivildienst in Köln erfolgen. Diese mündliche Anhörung ist nicht öffentlich. Unterlagen:Der Antrag muss die Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerer im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes enthalten. Ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und eine persönliche ausführliche Begründung für die Gewissensentscheidung sind dem Antrag beizufügen oder innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch das Bundesamt nachzureichen.
Rechtsgrundlage:
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