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DienstleistungenAnerkennung der Hochschulzugangsberechtigung (ausländische Zeugnisse)Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen für die Zulassung zum Studium in Deutschland einen Nachweis, dass ihre Bildung der deutschen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife gleichwertig ist. Dies wird nach den "Bewertungsvorschlägen" des Sekretariats der Kultusministerkonferenz im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens um einen Studienplatz geprüft und festgestellt. Sollten die Bildungsnachweise nur bedingt mit der deutschen Hochschulreife vergleichbar sein, muss vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung bestanden werden. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Fachstudium wird den Studienbewerbern der Besuch eines Studienkollegs angeboten. Über die Inhalte der Feststellungsprüfung und die Standorte der Studienkollegs können Sie sich in der Online-Version des "Kursbuches Baden-Württemberg" informieren. Zusätzlich sind die erforderlichen Sprachkenntnisse je nach Studiengang Deutsch oder Englisch nachzuweisen, in der Regel durch eine Sprachprüfung. Deutschkurse zur Vorbereitung können im Heimatland (z.B. an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren) oder in Deutschland (z.B. an Universitäten) belegt werden. Zuständig:
Voraussetzung:
Ablauf:Der Zulassungsantrag ist direkt an die Wunschhochschule (Universität oder Pädagogische Hochschule) zu richten. Diese prüft die Hochschulzugangsqualifikation im Zusammenhang mit dem Zulassungsantrag selbst.
Ausnahmen
Mit der Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der deutschen Sprachkenntnisse kann der Bewerber den Zulassungsantrag an die Fachhochschule, Kunsthochschule oder an die Berufsakademie richten. Unterlagen:Bei der Bewerbung an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule sind dem Zulassungsantrag folgende Unterlagen beizufügen:
Die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Zulassungsantrag gefordert werden. Soweit Zeugnisse und Listen mit Einzelnoten nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in einer dieser drei Sprachen vorzulegen. Zeugnisse sind als amtlich beglaubigte Fotokopien nicht als Originale einzureichen. Für die Feststellung der Hochschulzugangsqualifikation durch das ASK sind dem Antrag zusätzlich zwei Lichtbilder (Passbildformat) beizufügen. Frist:Anträge an Universitäten und Pädagogischen Hochschulenmüssen rechtzeitig zu den Bewerbungsfristen zusammen mit dem Zulassungsantrag vorliegen:
Anträge an das Ausländerstudienkolleg der Fachhochschule Konstanz(Aufnahmetest, Feststellungsprüfung, Deutschprüfung (DSH), Zeugnisanerkennungen) sind an folgende Fristen gebunden:
Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Arbeitsbelastung drei bis acht Wochen, sodass die Bewerbungsfristen für die Zulassung bei den Fachhochschulen in der Regel jeweils bis 15. Juli und 15. Januar eingehalten werden können. Anträge an die Staatliche Akademie der Bildenden Künste StuttgartBitte informieren Sie sich über die Termine direkt bei der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart. Das Aufnahmeverfahren findet jährlich in der Zeit zwischen dem 15. Juni und 25. September statt. Die Fristen für den Antrag auf Zulassung an einer Kunsthochschule sind unterschiedlich. Anträge an die Zentrale Auslandskoordinationsstelle für Berufsakademien (an der Berufsakademie Stuttgart)Bitte informieren Sie sich direkt bei der Zentralen Auslandskoordinationsstelle für Berufsakademien über die Termine. Kosten:Über gegebenenfalls entstehende Kosten informieren Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Hochschule. Rechtsgrundlage:InformationDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen. |