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Schlachthaus nur noch für Hausschlachtungen zugelassen

Artikel vom 08.01.2010

Ab dem 01. Januar 2010 dürfen im Schlachthaus Pfalzgrafenweiler

nur noch Hausschlachtungen durchgeführt

werden.

Bei einer Hausschlachtung liegt die Verantwortung für

das lebende Tier, den Schlachtprozess und die

Hygiene beim Umgang mit dem Fleisch bei einer

Privatperson, die das Fleisch ausschließlich im

eigenen privaten Haushalt verwendet.

Somit dürfen ab dem 01.01.2010 sogenannte gewerbliche

Schlachtungen nur noch in zugelassenen Betrieben stattfinden.

Das betrifft auch geschlachtete Tiere, deren Fleisch im Rahmen

der Direktvermarktung sowie für Vereine und Gaststätten in

Verkehr gebracht werden soll.

Bei Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Ansprechpartnerin: Frau Noll, 8518-34

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